Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Die Anwaltskanzlei Libuda-Krätzig berät und vertritt Mandanten in allen Rechtsgebieten, schwerpunktmäßig sind wir in nachstehend aufgezeigten Rechtsgebieten tätig:

allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht, auch als Privatrecht bezeichnet, regelt als Rechtsgebiet die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche oder juristische Personen untereinander), legt also grundlegende Regeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse fest.

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Dort geht es um sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, wie beispielsweise das Forderungsmanagement, die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus verschiedensten vertraglichen Verhältnissen.

Beispielhaft sei hier das Kaufrecht genannt, aber auch Werkverträge oder Dienstleistungsverträge oder Dauerschuldverhältnisse.

Hier werden Fragen der Schlechtleistung, Gewährleistung und/oder Garantie, Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsforderungen aus verschiedenen Rechtsgründen beispielhaft behandelt.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter.
Mietgegenstand kann hierbei sowohl Wohnraum, Gewerberaum, oder auch eine Sache/ein Gegenstand sein.


Zugrunde liegt meist ein schriftlicher Mietvertrag, der das Verhältnis der Mietvertragsparteien zueinander, also die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten regelt. 


Hier finden sich Vereinbarungen zum Mietzins ebenso, wie zu Betriebskosten oder Nebenkosten, zu Schönheitsreparaturen, Art und Umfang der erlaubten Nutzung usw. 


Auch die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Mietverhältnis gekündigt werden kann, ob und welche Renovierungen bei Auszug vorgenommen werden müssen, welche Rechte z. B. bei Schimmelbefall oder Mängeln entstehen können, ist Gegenstand des Mietrechts.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem sogenannten Verkehrszivilrecht und dem Verkehrsstrafrecht.
Unter das Verkehrszivilrecht fallen vornehmlich Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfallereignis entstehen können. Hier werden vornehmlich Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Rede stehen, sowie Kfz-Reparaturkosten, die Erstattung von Sachverständigengebühren, die Benutzung von einem Leihwagen oder die Durchsetzung von Nutzungsausfallgeld. 


Wenngleich der Unfallgegner/Schädiger für den von ihm verursachten Schaden haftet, wird hier regelmäßig Schriftverkehr zur Durchsetzung der Schadensregulierung mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zu führen sein, soweit der Verkehrsunfall durch ein Auto verursacht wurde. 


Das Verkehrsrecht behandelt aber auch die Rechte aus einem Unfall z. B. als Fußgänger oder Fahrradfahrer. 


Bei dem Verkehrsstrafrecht geht es vornehmlich um die Bewertung eines Fehlverhaltens im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und der Frage, ob neben einer Haftung für verursachten und entstandenen Schaden auch eine Bestrafung des Unfallverursachers erfolgen muss bzw. abgewendet werden kann. 


In diesem Zusammenhang sind auch entsprechende sogenannte Nebenfolgen, wie etwa der Entzug des Führerscheins oder ein Fahrverbot relevant.

Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldsachen

Hier werden Probleme behandelt, die einen Verstoß gegen bußgeldbewehrte Regeln nach sich ziehen. 


Das kann wiederum den Bereich des Straßenverkehrs berühren, so etwa einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens, also einer Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichtbeachten des Mindestabstands, Fehler beim Abbiegen oder Überholen, oder einen Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach der Straßenverkehrsordnung. 


Hier kommt eine Überprüfung von Verwarnungsgeldbescheiden oder Bußgeldbescheiden ebenso in Betracht, wie die Verteidigung gegenüber der Verwaltungsbehörde oder auch vor Gericht. 


Die Bußgeldsachen können sich aber auch aus einem vorgeworfenen Verstoß gegen andere als verkehrsrechtliche Regeln richten, allgemein ist eine Ordnungswidrigkeit im deutschen Recht im Vergleich zu einer Straftat eine nur geringfügige Verletzung von Rechtsregeln. 


Hierfür ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung nötig, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Dies ist geregelt im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Hierzu gehört neben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung allgemein jeglicher Ungehorsam gegenüber Verwaltungsvorschriften.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Vertragsparteien zueinander. Hier ist geregelt, welche Rechte und Pflichten aus einem Vertrag entstehen. Hierbei kann es um Zahlung ebenso gehen, wie um Nutzung, Ansprüche bei Schlechtleistung, bei Nichtleistung, Fragen zur möglichen Kündigung des Vertragsverhältnisses, etwaigen Schadensersatzansprüchen usw.

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